Wenn Ihre Waren während des Transports beschädigt werden, an wen wenden Sie sich dann? Sind Ihre Waren versichert? Wer leistet Entschädigung und welche Rechte haben Sie?
Der internationale Transport ist ein komplexer Prozess, und es kann immer wieder zu Problemen kommen. Es ist unvermeidlich, dass regelmäßige Versender früher oder später mit einem Vorfall konfrontiert werden, bei dem Waren verloren gehen oder beschädigt werden oder ein Havarie-grosse- oder Bergungsanspruch entsteht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend den Abschluss unserer Frachtversicherung – für Ihre Sicherheit und Ihren Schutz vor unversicherten Verlusten.
Es ist ein Irrtum anzunehmen, dass die Güter automatisch vom Spediteur oder Frachtführer versichert sind. Nur der Eigentümer der Güter kann diese versichern, wobei dies auf Anfrage und gegen Gebühr über den Spediteur erfolgen kann. Die Haftung des Spediteurs oder Frachtführers (sei es eine Reederei, ein Frachtführer, eine Fluggesellschaft oder ein Bahnunternehmen) richtet sich nach zwingenden Übereinkommen und/oder Vertragsbedingungen, die die Haftung des Frachtführers gegenüber dem Eigentümer in vielen Fällen auf einen Wert unterhalb des Warenwertes beschränken. Unsere Haftung ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der British International Freight Association auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm verlorener oder beschädigter Güter begrenzt. Darüber hinaus können weitere Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten.
Aus diesem Grund ist eine Fracht- oder Seeversicherung für die Güter selbst ratsam. So müssen Sie sich keine Sorgen um Ansprüche gegen uns oder den Spediteur machen und auch nicht um mögliche Haftungsbeschränkungen. Die Versicherung deckt zudem Risiken ab, die im Falle einer Havarie-grosse oder einer Bergung entstehen können, falls es während des Seetransports zu einem Zwischenfall mit dem Transportschiff kommt.
Ihr Neptune-Berater unterstützt Sie gerne bei der Organisation einer Warenversicherung über unsere Partnerversicherung bei einem renommierten Versicherer. Auf Wunsch können wir die Versicherung umgehend für Sie abschließen, sofern Sie uns vor Versandbeginn kontaktieren und wir der Versicherung zustimmen. Sie sind zu den üblichen Bedingungen unserer Versicherungspolice versichert (in der Regel umfassender Schutz gemäß den Institute Cargo Clauses A, in manchen Fällen jedoch eingeschränkterer Schutz gemäß den Klauseln B oder C). Im Schadensfall folgen Sie einfach dem Schadensregulierungsverfahren Ihres Versicherers. Der Versicherungsvertrag besteht zwischen Ihnen und dem Versicherer. Sie müssen sich nicht um die Frage der Schuldfrage kümmern – sofern die Waren transportsicher verpackt waren und der Schadensfall den Versicherungsbedingungen entspricht, erstattet Ihnen der Versicherer in der Regel den Versicherungswert der Waren. Die Versicherung deckt nur Transportschäden ab und ist beispielsweise nicht abgedeckt bei Mängeln der Warenqualität vor dem Versand, bei Unterladung durch den Spediteur oder bei unzureichender Verpackung, die zu Verlust oder Beschädigung geführt haben. Für alle Schadensfälle gilt eine Selbstbeteiligung (ähnlich dem Selbstbehalt bei anderen Versicherungen), über die Sie informiert werden.
Die Prämien sind angemessen und geben Ihnen die Sicherheit, dass Sie im Schadensfall während des Transports – vorbehaltlich einer vereinbarten Selbstbeteiligung und der üblichen und angemessenen Anforderungen der Versicherer – Ansprüche gegenüber seriösen Versicherern geltend machen können. Die Prämie richtet sich nach dem Warenwert und wird als Prozentsatz dieses Wertes berechnet. Sie müssen den Warenwert angeben, üblicherweise den „CIF-Wert“. Dieser Wert entspricht dem Wert der Ware am Bestimmungsort, einschließlich der Versand- und Versicherungskosten. Es ist wichtig, einen korrekten und ehrlichen Warenwert anzugeben, der sich in der Regel auf Ihren Kaufpreis zuzüglich Transport- und Versicherungskosten (sofern diese nicht im Kaufpreis enthalten waren) stützt.
Sie können Ihre Versicherung selbst abschließen. Sollten Sie dies tun, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren. Wir werden voraussichtlich darauf bestehen, dass Sie für alle Sammelguttransporte entweder uns mit dem Abschluss einer Versicherung beauftragen oder nachweisen, dass Sie die Versicherung selbst abgeschlossen haben. Unversichertes Sammelgut kann nämlich im Falle einer Havarie-grosse oder einer Bergung die Freigabe anderer Sammelguttransporte verzögern (siehe Abschnitt [ Havarie-grosse und Bergung ] für eine Erläuterung).