Angebotsbedingungen
Alle Aufträge werden vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der British International Freight Association angenommen.
1. Allgemeines (alle Angebote)…
1. a) Transportversicherung
Wir versichern nur auf schriftlichen Auftrag. Sofern in unserem Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben oder eine separate, schriftliche Versicherungsvereinbarung mit uns getroffen wurde, gehen Sie bitte davon aus, dass keine Transportversicherung enthalten ist. Abhängig von der Art der Ladung, dem Risiko und dem Lieferort können wir Ihnen in der Regel eine Transportversicherung gemäß Institute Cargo Clause A anbieten. Die Bedingungen können an Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Wir vermitteln Ihnen diese Transportversicherung zu wettbewerbsfähigen Konditionen.
1. b) Preisänderungen
Wir bemühen uns, Preisänderungen mindestens 30 Tage im Voraus anzukündigen. Aufgrund von Faktoren, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie z. B. Wechselkursschwankungen, Ölpreisschwankungen, höhere Gewalt usw., können sich unsere Preise jedoch ohne Vorankündigung ändern. Unsere Preise können bereits Nebenkosten wie Währungszuschlag (CAF), Treibstoffzuschlag (BAF), allgemeine Preiserhöhung (GRI), Treibstoffzuschlag (FAF), Notfall-Bunkerzuschlag (EBS), Zuschläge für Emissionskontrollgebiete (ECA), Treibstoffzuschläge und weitere Zuschläge enthalten. Diese können sich kurzfristig oder ohne Vorankündigung ändern.
1. c) Einhaltung des ISPS-Codes, Sicherheitsrisiken und rechtliche Fragen: Weltweit unterliegen große Häfen, Terminals, Lagerhäuser und Reedereien den ISPS-Vorschriften (International Ship and Port Facility Security) gemäß Regierungsrichtlinien. Sollten wir Bedenken hinsichtlich rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Implikationen einer von uns bearbeiteten Sendung haben, sind wir verpflichtet, dies den zuständigen Behörden zu melden.
1. d) Zahlungsbedingungen
Alle Zölle und Steuern sind sofort fällig. Servicegebühren sind ebenfalls sofort fällig, sofern keine schriftliche Kreditlinie vereinbart wurde. Eine bestehende Kreditlinie ist als Privileg und nicht als Recht zu betrachten. Gewährte Kreditlinien bedürfen der schriftlichen Bestätigung, werden fortlaufend überwacht und können je nach den Umständen kurzfristig oder ohne Vorankündigung reduziert oder entzogen werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen können Verzögerungen bei Abholung oder Zustellung sowie Umleitungskosten (falls sich die Ware bereits im Transport befindet) entstehen.
1. e) Routen, Dienstleistungen und Geschäftsbetrieb
Wir behalten uns das Recht vor, je nach Bedarf Dienstleistungen und Routen unserer Wahl zu nutzen. Alle Transitzeiten sind Schätzungen auf Basis der aktuellen Fahrpläne und können sich daher ohne vorherige Ankündigung ändern. Unsere Angebote stellen kein verbindliches Angebot dar, und wir sind nicht verpflichtet, einen bestimmten Vertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen. Angebote gelten nur, solange das Unternehmen aktiv ist. Falls ein Liefernachweis (POD) erforderlich ist, informieren Sie uns bitte im Voraus, da gegebenenfalls eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird.
1. f) Währungsschwankungen:
Sofern unser Angebot auf einer Fremdwährung wie US-Dollar oder Euro basiert, stellen wir die Rechnung gemäß dem von den Reedereien bei jeder Abfahrt angewandten Wechselkurs aus (daher kann der Endpreis schwanken). Rechnungen oder Zahlungen in Fremdwährung sind nur mit vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
2. Bei Angeboten für Sendungen außerhalb der EU (und/oder Sammelguttransporte ohne Anhänger) beachten Sie bitte Folgendes:
2. a) Zollabfertigung:
Unsere Angebote beinhalten die Zollformalitäten und -gebühren der britischen Zollbehörde (HM Customs), sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Bei mehreren Artikeln fällt für jeden weiteren Artikel eine zusätzliche Gebühr an. Einzelheiten zu dieser Gebühr und deren Höhe finden Sie in Ihrem Angebot.
Sollten Ihre Sendungen vom britischen Zoll (HM Customs) für weitere Kontrollen oder Hafenuntersuchungen ausgewählt werden, können zusätzliche Gebühren anfallen, über die Sie uns rechtzeitig informieren werden. Zolltarifnummern und Einfuhrzölle sollten vor dem Versand bestätigt werden. Im Umgang mit der britischen Steuerbehörde (HMRC) treten wir ausschließlich als deren direkter Vertreter auf.
2. b) Gebühr für die eindeutige Sendungsnummer (UCN):
Werden mehr als eine Containereinheit auf einem einzigen Konnossement verschifft, fällt eine zusätzliche UCN-Abfertigungsgebühr an. Einzelheiten zu dieser Gebühr und deren Höhe finden Sie in Ihrem Angebot.
2. c) Einfuhrzölle und Steuern:
Sofern anfallend (d. h. bei Lieferungen außerhalb der EU), sind staatliche Steuern wie Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer sofort fällig, es sei denn, Sie verfügen über eine eigene Möglichkeit zur Zollstundung. Die Nutzung unseres Zahlungsaufschubkontos (sofern verfügbar) ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Einzelheiten zu diesen Gebühren und deren Höhe finden Sie in Ihrem Angebot. Bei Importen nach Großbritannien wird der volle HMRC-Einfuhrzollsatz auf den Rechnungsbetrag zuzüglich Frachtkosten berechnet. Die Mehrwertsteuer wird auf den resultierenden Wert zuzüglich Zoll und Kosten für Lieferungen nach Großbritannien (d. h. die endgültige Lieferung vom Hafen bis zum Bestimmungsort in Großbritannien) berechnet.
2. d) Nutzung bestimmter, mit uns vertraglich vereinbarter Transportlinien und Dienstleistungen: Um die Gültigkeit unseres Angebots zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass wir vor dem Versand der Bestellung durch Sie (oder Ihre Lieferanten) über eine Frachtbuchung informiert werden. Unsere Angebote basieren auf der Nutzung bestimmter Dienstleistungen. Sollte die Sendung ohne unser Wissen versendet werden, können wir nicht für Abweichungen der endgültigen Kosten von unserem ursprünglichen Angebot haftbar gemacht werden. In solchen Fällen (wenn wir vor der Verladung nicht über eine Transportbewegung informiert werden und der Versand der Waren nicht unter unserer direkten Kontrolle erfolgt) behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung der Sendung abzulehnen. Nach Eingang der Buchung kann eine Stornierung eine Gebühr zur Deckung der Kosten für reserviertes Equipment nach sich ziehen. Diese Gebühr kann bis zur Höhe aller Kosten erhoben werden, die bei Versand der Sendung angefallen wären.