Zertifizierung von Vorzugszollsätzen aus Indien – Ein Update
Zertifizierung von Präferenzzöllen aus Indien – Ein Update: Wie vielen Importeuren aus Indien bereits bekannt sein dürfte, wird das GSP-Zertifikat (Formular A) seit Anfang 2017 schrittweise abgeschafft und ersetzt. In Indien gilt nun das System der registrierten Ausführer (REX). Dieses Selbstzertifizierungssystem soll die GSP-Zertifikatspflicht bis zum 31.12.2017 vollständig ersetzen. Insgesamt wird das GSP-Zertifikat bis 2020 in allen begünstigten Ländern schrittweise ersetzt. Stattdessen müssen sich indische Exporteure (Lieferanten) bei den zuständigen Behörden registrieren, die ihnen eine individuelle REX-Nummer zuweisen. Registrierte Exporteure aus Indien geben dann auf ihren Handelsrechnungen eine REX-Erklärung an. Ein Beispiel hierfür finden Sie unten.
Weitere Details zu diesem System, bereitgestellt von HMRC, finden Sie unten: System für registrierte Ausführer (REX). REX ist ein EU-Registrierungssystem, das Ausführer in GSP-begünstigten Ländern berechtigt, eine Ursprungsbescheinigung (auch bekannt als Ursprungserklärung) für Waren auszustellen, die im Rahmen der Einfuhrpräferenzen in die EU eingeführt werden sollen. Die Ursprungserklärung ersetzt das GSP-Formular A und die Rechnungserklärung. REX-Händler erhalten eine Nummer, die sie in ihren Ursprungserklärungen angeben. Ausführer mit Sitz in GSP-begünstigten Ländern müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren, die ihnen eine individuelle REX-Nummer zuweisen. Um bei Einfuhren in die EU Präferenzzölle geltend zu machen, muss die REX-Nummer zusammen mit einer Ursprungserklärung angegeben werden, es sei denn, der Wert der Sendung liegt unter 6.000,00 €. Nicht registrierte Ausführer können Präferenzzölle nur dann beanspruchen, wenn der Gesamtwert der Produkte 6.000,00 € nicht übersteigt und eine Ursprungserklärung vorgelegt wird. Ab dem 1. Januar 2017 können britische Unternehmen, die Materialien in GSP-begünstigte Länder exportieren, welche anschließend zur Herstellung von Produkten verwendet werden, die wieder in die EU importiert werden (bilaterale Kumulierung), sowie in Großbritannien ansässige Wiederversender von GSP-Waren in andere Mitgliedstaaten die REX-Registrierung bei der britischen Steuerbehörde (HMRC) beantragen. Dadurch können sie Ursprungserklärungen ausstellen, wenn der Wert der Sendung 6.000,00 € übersteigt. Nur diese spezifischen Händlergruppen sind zur REX-Registrierung berechtigt. REX-Nummern und Ursprungserklärungen können nur dann anstelle von GSP-Zertifikaten verwendet werden, wenn ein GSP-begünstigtes Land REX anwendet. Es ist jedoch zu beachten, dass es eine Übergangsphase geben wird, während Exporteure in diesen begünstigten Ländern registriert werden. Das bedeutet, dass GSP-Zertifikate und Rechnungserklärungen weiterhin zur Inanspruchnahme von Präferenzzöllen vorgelegt werden können. Bei Vorlage eines GSP-Zertifikats oder einer Rechnungserklärung gelten weiterhin die bestehenden Verfahren und Codes. REX wird für alle GSP-begünstigten Länder vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2020 schrittweise eingeführt. Die folgende Tabelle zeigt die bestätigten Einführungstermine für die folgenden begünstigten Länder:
Die begünstigten Länder werden die Ausstellung des Formulars A innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab dem Datum ihres Beitritts zum REX-System schrittweise einstellen (eine Verlängerung um 6 Monate ist auf Antrag möglich). Händler in diesen Ländern, die für REX registriert sind, können das Formular A nicht mehr verwenden, sondern müssen Ursprungserklärungen ausstellen. Übersteigt der Wert der Sendung 6.000,00 €, muss diese die REX-Nummer enthalten. Ein von einem Händler nach der REX-Registrierung ausgestelltes Formular A verliert seine Gültigkeit. Für Unternehmen mit bestehenden bilateralen Kumulierungsabkommen mit diesen Ländern ist die REX-Registrierung verpflichtend. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der britischen Steuerbehörde (HM Revenue & Customs): www.gov.uk/government/publications/customs-information-paper-67-2016-introduction-of-registered-exporters-rex-system Aktuelle Informationen der EU finden Sie im Dokument „ The Registered Exporter system“. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden.