Zertifizierung von Präferenzzollsätzen aus Indien – ein Update
Zertifizierung von Präferenzzollsätzen aus Indien – ein UpdateWie viele Importeure aus Indien bereits wissen, wird das GSP-Zertifikat – Form A seit Anfang 2017 auslaufen und ersetzt. Das Registered Exporter (REX) System ist dabei Derzeit gibt es in Indien ein System zur Selbstzertifizierung, das darauf abzielt, die Anforderung eines GSP-Zertifikats bis zum 31.12.17 vollständig zu ersetzen. Insgesamt wird das GSP-Zertifikat bis 2020 schrittweise in allen begünstigten Ländern ersetzt Indische Exporteure (Lieferanten) müssen sich bei ihren zuständigen Behörden registrieren, die ihnen eine individuelle REX-Nummer ausstellen. Exporteure aus Indien, die registrierte Exporteure sind, müssen dann auf ihren Handelsrechnungen eine Erklärung zum registrierten Exporteur (REX) vorlegen. Ein Beispiel hierfür ist unten dargestellt. Weitere von der HMRC bereitgestellte Einzelheiten zu diesem System finden Sie weiter unten: Registered Exporter (REX) System REX ist ein EU-Registrierungssystem, das Exporteure in APS-begünstigten Ländern berechtigt, eine Selbstbescheinigung (sogenannte Ursprungserklärung) für berechtigte Waren auszustellen unter Einfuhrpräferenz in die EU importiert. Die Ursprungserklärung ersetzt das GSP-Formular A und die Rechnungserklärung. REX-Händler erhalten eine Nummer, die sie in ihren Ursprungserklärungen angeben. Exporteure mit Sitz in APS-begünstigten Ländern müssen sich bei den zuständigen Behörden registrieren lassen, die ihnen eine individuelle REX-Nummer ausstellen. Damit die Präferenz bei Einfuhren in die EU geltend gemacht werden kann, muss die REX-Nummer zusammen mit einer Ursprungserklärung angegeben werden, es sei denn, der Wert der Sendung fällt unter 6.000,00 €. Nicht registrierte Exporteure können den Präferenzursprung nur dann angeben, wenn der Gesamtwert der Sendung Der Wert der Produkte beträgt nicht mehr als 6.000,00 € und es wird eine Ursprungserklärung vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2017 können britische Unternehmen, die Materialien in APS-begünstigte Länder exportieren, die dann zur Herstellung von Produkten verwendet werden, wieder in die EU (bilaterale Kumulierung) und das Vereinigte Königreich importiert werden etablierte Wiederversender von GSP-Waren in andere Mitgliedstaaten können bei der HMRC die REX-Registrierung beantragen. Dies ermöglicht ihnen die Ausstellung von Ursprungserklärungen, wenn der Wert der Sendung 6.000,00 € übersteigt. Nur diese spezifischen Arten von Händlern sind für die REX-Registrierung berechtigt. REX-Nummern und Herkunftsangaben können nur dann anstelle von GSP-Zertifikaten verwendet werden, wenn ein APS-begünstigtes Land REX einführt. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass es während der Registrierung von Exporteuren in diesen begünstigten Ländern eine Übergangsphase geben wird, was bedeutet, dass APS-Zertifikate und Rechnungserklärungen weiterhin vorgelegt werden können, um die Präferenz zu beantragen. Wenn eine APS-Bescheinigung oder eine Rechnungserklärung vorgelegt wird, gelten weiterhin die bestehenden Verfahren und Codes. REX wird schrittweise für alle APS-begünstigten Länder vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2020 eingeführt. Die folgende Tabelle zeigt die bestätigten Einführungsdaten für die folgenden begünstigten Länder : Die begünstigten Länder werden die Ausstellung von Formular A über einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum, an dem sie dem REX-System beitreten, schrittweise einstellen (auf Wunsch ist jedoch eine Verlängerung um 6 Monate zulässig). Händler in diesen Ländern, die für REX registriert sind, können kein Formular A mehr verwenden, sondern müssen stattdessen Erklärungen zum Ursprung abgeben. Bei einem Sendungswert über 6.000,00 € muss die REX-Nummer angegeben werden. Ein von einem Händler nach der REX-Registrierung ausgestelltes Formular A ist nicht mehr gültig. Für Unternehmen, die bereits bilaterale Kumulierungsvereinbarungen mit diesen Ländern haben, ist die REX-Registrierung obligatorisch. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Quellen: HM Einnahmen und Zoll www.gov.uk/ Government Für Aktualisierungen aus der EU lesen Sie „ The Registered Exporter System“. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden.